Beglaubigungen

Neben notariellen Beurkundungen stehen wir Ihnen auch für Beglau­bigungen von Unterschriften und Ablichtungen zur Verfügung.

Gesetzliche Vorgaben erfordern beispiels­weise, dass Dokumente, die beim Grund­buchamt oder einem Register­gericht eingereicht werden, beglaubigt werden müssen. Bei Unterschrifts­­beglau­bigungen wird durch öffentliche Urkunde bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift von einer bestimmten Person stammt.

Im Zuge der Beglaubigung einer Ablichtung wird bescheinigt, dass eine Ablichtung dem vorgelegten Dokument entspricht. Wir übernehmen gern für Sie die weitere Korrespondenz und leiten beglaubigte Dokumente an die zuständigen Stellen weiter.

Beglaubigungs­termine können meist kurzfristig vereinbart werden. Setzen Sie sich diesbezüglich gern mit uns in Verbindung.