Unternehmen

Das Handels- und Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche Form­vorschriften und verlangt in vielen Bereichen die Mitwirkung eines Notars. Oft geht es um bedeutende Vermögens­werte und Entschei­dungen von großer Trag­weite, weswegen der Notar die rechts­sichere Gestaltung und Umsetzung der gewünschten Maßnahmen gewährleistet.

Als Unternehmer ziehen Sie es sicher vor, sich um Ihre unternehmerischen Aktivitäten zu kümmern. Um Ihnen den klaren Fokus auf Ihr Unternehmen zu ermöglichen, nehmen wir Ihnen die Forma­litäten gern ab und stehen Ihnen als kompetenter, effizienter und dienst­leistungs­orientierter Ansprech­partner in allen notariellen Angelegen­heiten des Handels- und Gesell­schafts­rechts zur Verfügung. Sofern gewünscht, kooperieren wir selbst­verständlich gern mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern.