Neben notariellen Beurkundungen stehen wir Ihnen auch für Beglaubigungen von Unterschriften und Ablichtungen zur Verfügung.
Gesetzliche Vorgaben erfordern beispielsweise, dass Dokumente, die beim Grundbuchamt oder einem Registergericht eingereicht werden, beglaubigt werden müssen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen wird durch öffentliche Urkunde bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift von einer bestimmten Person stammt.
Im Zuge der Beglaubigung einer Ablichtung wird bescheinigt, dass eine Ablichtung dem vorgelegten Dokument entspricht. Wir übernehmen gern für Sie die weitere Korrespondenz und leiten beglaubigte Dokumente an die zuständigen Stellen weiter.
Beglaubigungstermine können meist kurzfristig vereinbart werden. Setzen Sie sich diesbezüglich gern mit uns in Verbindung.