Vorsorge

Wir alle genießen es, selbstbestimmt über unser Leben entscheiden zu können – Autonomie hat nicht ohne Grund einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Oft halten wir diese Autonomie für selbstverständlich. Gerade deshalb fällt es uns vielleicht so schwer, darüber nachzudenken, dass Alter, Krankheit oder ein Unfall das Potenzial haben, diese privilegierte Situation plötzlich und unerwartet zu verändern.

Im Falle des Falles kann diese ohnehin belastende Situation für Ihnen nahestehende Menschen noch schwieriger werden, wenn Unklarheit oder Unsicherheit bezüglich Ihrer Versorgung oder Ihres Vermögens bestehen. Indem Sie rechtzeitig vorsorgen, können Sie es sich und Ihren Lieben leichter machen. Eine General- und Vorsorgevollmacht, die Sie einer Person Ihres Vertrauens erteilen, ist dafür bestens geeignet. Sie schafft Klarheit und Sicherheit, sollte die Hilfebedürftigkeit eintreten.

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, die Ihr volles Vertrauen genießen, in Ihrem Namen in allen Lebensbereichen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. So kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung in aller Regel vermieden werden. Insbesondere wenn Sie über Immobilieneigentum oder Gesellschaftsbeteiligungen verfügen, sollten Sie über diesen Schritt nachdenken und einen Notar konsultieren: Nur eine General- und Vorsorgevollmacht, die in einer sog. öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt den Formvorgaben des Grundbuchamts bzw. des Handelsregisters.

Gern können Sie uns anhand dieses Vorbereitungsbogens die erforderlichen Daten für die Erstellung eines Entwurfs einer General- und Vorsorgevollmacht zukommen lassen. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen.